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Informationen zur Außergerichtlichen Streitschlichtung

Wissenswertes rund um Schiedspersonen und Gütestellen

In Nordrhein-Westfalen gelten die Bestimmungen über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. Das so genannte Schlichtungsverfahren erfolgt durch die anerkannten Gütestellen, zu denen insbesondere die Schiedsämter des Landes gehören. Deren Aufgaben werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.

Das Erfordernis eines Einigungsversuchs vor einer anerkannten Gütestelle entfällt, wenn die Parteien einvernehmlich versucht haben, ihren Streit vor einer sonstigen Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (z.B. IHK, Handwerkskammer etc.), beizulegen.

Online-Datenbank Außergerichtliche Streitschlichtung
Hier finden Sie neben weiteren Informationen insbesondere die Adressen der Schiedsämter und anerkannten Gütestellen.

Der Gang zu einer Gütestelle ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und Kosten sparend beizulegen. Bei den Schiedspersonen findet die Schlichtungsverhandlung meistens in ihrer Privatwohnung statt, bei den weiteren Gütestellen dagegen oftmals in deren Büro (wie z.B. bei Rechtsanwälten). Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Streitschlichter die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Wichtiger Hinweis: Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.

Chat zum Thema Streitschlichtung
Jeden ersten Donnerstag im Monat von 12 bis 14 Uhr können Sie sich Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen: telefonisch, per Chat sowie per E-Mail. Telefonisch können Sie Fragen unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min) stellen. Der Chat findet unter http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/ statt. Die E-Mail-Adresse für Fragen an die Experten lautet: nrwdirekt@nrw.de.

Broschüre: Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten.
Diese Veröffentlichung des Justizministeriums NRW steht hier zum Download bereit oder kann online bestellt werden.


 

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